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	<title>Hussung &amp; Partner mbB</title>
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	<title>Hussung &amp; Partner mbB</title>
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	<item>
		<title>Außergewöhnliche Belastung</title>
		<link>https://www.kanzlei-hussung.de/aussergewoehnliche-belastung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[kanzlei.hussung]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 03 Feb 2026 10:24:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Kosten der „Abnehmspritze Ozempic&#8220; absetzbar? Ozempic ist eigentlich ein Medikament für Menschen mit Diabetes Typ 2. Allerdings hat Ozempic eher Schlagzeilen als „Abnehmspritze&#8220; gemacht. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Ozempic nicht, wenn die Spritzen „nur&#8220; gegen Übergewicht verschrieben werden. Allerdings liegen die privat aufgewendeten Kosten für die Medikamente oft zwischen 300 und .400 EUR [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Kosten der „Abnehmspritze Ozempic&#8220; absetzbar?</strong></p>



<p>Ozempic ist eigentlich ein Medikament für Menschen mit Diabetes Typ 2. Allerdings hat Ozempic eher Schlagzeilen als „Abnehmspritze&#8220; gemacht. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Ozempic nicht, wenn die Spritzen „nur&#8220; gegen Übergewicht verschrieben werden. Allerdings liegen die privat aufgewendeten Kosten für die Medikamente oft zwischen 300 und .400 EUR pro Monat. Und da stellt sich die Frage, ob diese wenigstens steuerlich als außergewöhnliche Belastung (agB) &#8211; nach Abzug einer zumutbaren Eigenbelastung &#8211; geltend gemacht werden können. Zwar hat das FG Sachsen-Anhalt (18.6.25, 1 K 776/24) einen Abzug der Aufwendungen im Rahmen einer Behandlung gegen Adipositas als agB verneint. Es wurde allerdings die Revision zugelassen. Diese liegt auch bereits beim BFH vor (VI R 12/2S)</p>



<p></p>



<p>&#8222;PRAXISTIPP- Betroffene sollten ihre Kosten vorerst steuerlich geltend machen, gegen ablehnende Bescheide Einspruch einlegen und ein Ruhen des Verfahrens beantragen, bis der BFH entschieden hat. Vielleicht wird sich der BFH auch zu Wegovy äußern, für das bereits seit einiger Zeit eine Zulassung zur Behandlung von Adipositas besteht.“</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Kinderbetreuungskosten: Volle steuerliche Abzugsfähigkeit ab  2025</title>
		<link>https://www.kanzlei-hussung.de/kinderbetreuungskosten-volle-steuerliche-abzugsfaehigkeit-ab-2025/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[kanzlei.hussung]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 10 Oct 2025 10:37:45 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ab 2025 werden Kinderbetreuungskosten zu 100% (anstatt bislang 60%) steuerlich anerkannt, maximal bis zu 4.800€ pro Kind und Jahr. Damit können Familien deutlich mehr steuermindernde Kosten geltend machen, wenn sie Kinder in Betreuung, Tagespflege oder Kindergarten geben. Dieser Vorteil gilt auch für Alleinerziehende und ist ein wichtiger Hebel zur Senkung der Steuerlast für Familien.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Ab 2025 werden <strong>Kinderbetreuungskosten zu 100%</strong> (anstatt bislang 60%) steuerlich anerkannt, maximal bis zu <strong>4.800€ pro Kind</strong> und Jahr. Damit können Familien deutlich mehr steuermindernde Kosten geltend machen, wenn sie Kinder in Betreuung, Tagespflege oder Kindergarten geben. Dieser Vorteil gilt auch für Alleinerziehende und ist ein wichtiger Hebel zur Senkung der Steuerlast für Familien.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.kanzlei-hussung.de/kinderbetreuungskosten-volle-steuerliche-abzugsfaehigkeit-ab-2025/">Kinderbetreuungskosten: Volle steuerliche Abzugsfähigkeit ab  2025</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.kanzlei-hussung.de">Hussung &amp; Partner mbB</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Einkommensteuer &#124; Doppelte Besteuerung der Rentenbezüge (BMF)</title>
		<link>https://www.kanzlei-hussung.de/einkommensteuer-doppelte-besteuerung-der-rentenbezuege-bmf/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[kanzlei.hussung]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 21 Mar 2025 10:10:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.kanzlei-hussung.de/?p=49322</guid>

					<description><![CDATA[<p>Zwei vom BMF in Auftrag gegebene Kurzgutachten kommen zu dem Schluss, dass das geltende &#8211; zuletzt mit dem JStG 2022 und dem Wachstumschancengesetz modifizierte &#8211; Recht der Besteuerung von Renten aus der Basisversorgung verfassungsgemäß ist.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.kanzlei-hussung.de/einkommensteuer-doppelte-besteuerung-der-rentenbezuege-bmf/">Einkommensteuer | Doppelte Besteuerung der Rentenbezüge (BMF)</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.kanzlei-hussung.de">Hussung &amp; Partner mbB</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Zwei vom BMF in Auftrag gegebene Kurzgutachten kommen zu dem Schluss, dass das geltende &#8211; zuletzt mit dem JStG 2022 und dem Wachstumschancengesetz modifizierte &#8211; Recht der Besteuerung von Renten aus der Basisversorgung verfassungsgemäß ist.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.kanzlei-hussung.de/einkommensteuer-doppelte-besteuerung-der-rentenbezuege-bmf/">Einkommensteuer | Doppelte Besteuerung der Rentenbezüge (BMF)</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.kanzlei-hussung.de">Hussung &amp; Partner mbB</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>E-Rechnung</title>
		<link>https://www.kanzlei-hussung.de/e-rechnung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[kanzlei.hussung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 13 Mar 2025 09:42:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.kanzlei-hussung.de/?p=49312</guid>

					<description><![CDATA[<p>Ab dem 1. Januar 2025 ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern regelmäßig eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) zu verwenden. Hierbei sind folgende Übergangsregelungen vorgesehen: In dem Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026 können sich alle Rechnungsaussteller dafür entscheiden, statt einer E-Rechnung eine sonstige Rechnung (z.B. Papierrechnung oder mit Zustimmung des Empfängers E-Mail [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Ab dem 1. Januar 2025 ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern regelmäßig eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) zu verwenden. Hierbei sind folgende Übergangsregelungen vorgesehen: In dem Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026 können sich alle Rechnungsaussteller dafür entscheiden, statt einer E-Rechnung eine sonstige Rechnung (z.B. Papierrechnung oder mit Zustimmung des Empfängers E-Mail mit einer PDF-Datei) auszustellen. Bei einem Vorjahresumsatz des Rechnungsausstellers bis 800.000 Euro verlängert sich diese Frist noch bis zum Ablauf des Jahres 2027. Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmer in der Lage sein, E-Rechnungen in Empfang nehmen zu können. Die Vorhaltung eines E-Mail-Postfachs ist hierfür ausreichend.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Erbschaftsteuer</title>
		<link>https://www.kanzlei-hussung.de/erbschaftsteuer/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[kanzlei.hussung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 13 Mar 2025 09:41:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.kanzlei-hussung.de/?p=49308</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der bisherige Erbfallkosten-Pauschbetrag von 10.300 Euro wird auf 15.000 Euro angehoben. Dadurch wird es in weniger Fällen erforderlich, erbfallbedingte Kosten &#8211; wie z. B. Beerdigungskosten &#8211; einzeln nachzuweisen.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Der bisherige Erbfallkosten-Pauschbetrag von 10.300 Euro wird auf 15.000 Euro angehoben. Dadurch wird es in weniger Fällen erforderlich, erbfallbedingte Kosten &#8211; wie z. B. Beerdigungskosten &#8211; einzeln nachzuweisen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.kanzlei-hussung.de/erbschaftsteuer/">Erbschaftsteuer</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.kanzlei-hussung.de">Hussung &amp; Partner mbB</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Erhöhung des Sonderausgabenabzugs von Kinderbetreuungskosten</title>
		<link>https://www.kanzlei-hussung.de/erhoehung-des-sonderausgabenabzugs-von-kinderbetreuungskosten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[kanzlei.hussung]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 12 Mar 2025 07:22:16 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.kanzlei-hussung.de/?p=49310</guid>

					<description><![CDATA[<p>Bislang konnten zwei Drittel der Aufwendungen für Kinderbetreuung, höchstens 4.000 Euro je Kind, für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, als Sonderausgaben berücksichtigt [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.kanzlei-hussung.de/erhoehung-des-sonderausgabenabzugs-von-kinderbetreuungskosten/">Erhöhung des Sonderausgabenabzugs von Kinderbetreuungskosten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.kanzlei-hussung.de">Hussung &amp; Partner mbB</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Bislang konnten zwei Drittel der Aufwendungen für Kinderbetreuung, höchstens 4.000 Euro je Kind, für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Dabei sind Aufwendungen für Unterricht, die Vermittlung besonderer Fähigkeiten sowie für sportliche und andere Freizeitbetätigungen nicht abziehbar. Als familienpolitische Maßnahme wird ab dem Veranlagungszeitraum 2025 die Begrenzung auf 80 Prozent der Aufwendungen und der Höchstbetrag der als Sonderausgaben abzugsfähigen Kinderbetreuungskosten auf 4.800 Euro je Kind erhöht.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.kanzlei-hussung.de/erhoehung-des-sonderausgabenabzugs-von-kinderbetreuungskosten/">Erhöhung des Sonderausgabenabzugs von Kinderbetreuungskosten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.kanzlei-hussung.de">Hussung &amp; Partner mbB</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>BGH kippt Bank-Klauseln: Wann sind Negativzinsen unzulässig?</title>
		<link>https://www.kanzlei-hussung.de/bgh-kippt-bank-klauseln-wann-sind-negativzinsen-unzulaessig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[kanzlei.hussung]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 12 Mar 2025 07:21:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.kanzlei-hussung.de/?p=49315</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der BGH hat in vier Verfahren Klauseln über Verwahrentgelte („Negativzinsen“) für unwirksam erklärt. Demnach sind Negativzinsen für Spar- und Tagesgeldkonten bei Verbrauchern grundsätzlich unzulässig. Bei Girokonten sind Verwahrentgelte zwar möglich &#8211; sie verletzten in den Streitfällen aber das Transparenzgebot. Zudem kippte der BGH unklare Entgeltklauseln für Ersatz-Bankkarten und Ersatz-PIN.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.kanzlei-hussung.de/bgh-kippt-bank-klauseln-wann-sind-negativzinsen-unzulaessig/">BGH kippt Bank-Klauseln: Wann sind Negativzinsen unzulässig?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.kanzlei-hussung.de">Hussung &amp; Partner mbB</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-table"><table class="has-fixed-layout"><tbody><tr><td>Der BGH hat in vier Verfahren Klauseln über Verwahrentgelte („Negativzinsen“) für unwirksam erklärt. Demnach sind Negativzinsen für Spar- und Tagesgeldkonten bei Verbrauchern grundsätzlich unzulässig. Bei Girokonten sind Verwahrentgelte zwar möglich &#8211; sie verletzten in den Streitfällen aber das Transparenzgebot. Zudem kippte der BGH unklare Entgeltklauseln für Ersatz-Bankkarten und Ersatz-PIN.</td></tr></tbody></table></figure>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.kanzlei-hussung.de/bgh-kippt-bank-klauseln-wann-sind-negativzinsen-unzulaessig/">BGH kippt Bank-Klauseln: Wann sind Negativzinsen unzulässig?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.kanzlei-hussung.de">Hussung &amp; Partner mbB</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Kürzere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege</title>
		<link>https://www.kanzlei-hussung.de/kuerzere-aufbewahrungsfristen-fuer-buchungsbelege/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[kanzlei.hussung]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 12 Mar 2025 07:21:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege werden von zehn auf acht Jahre verkürzt. Damit reduzieren sich die Kosten für das Aufbewahren, weil beispielsweise keine zusätzlichen Räume für die Lagerung der Unterlagen angemietet werden müssen. Kosten, die die elektronische Speicherung verursachen, werden mit den verkürzten Fristen ebenfalls reduziert.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.kanzlei-hussung.de/kuerzere-aufbewahrungsfristen-fuer-buchungsbelege/">Kürzere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.kanzlei-hussung.de">Hussung &amp; Partner mbB</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="has-text-align-left">Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege werden von zehn auf acht Jahre verkürzt. Damit reduzieren sich die Kosten für das Aufbewahren, weil beispielsweise keine zusätzlichen Räume für die Lagerung der Unterlagen angemietet werden müssen. Kosten, die die elektronische Speicherung verursachen, werden mit den verkürzten Fristen ebenfalls reduziert.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.kanzlei-hussung.de/kuerzere-aufbewahrungsfristen-fuer-buchungsbelege/">Kürzere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.kanzlei-hussung.de">Hussung &amp; Partner mbB</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Vorsicht Falle &#124; Betrügerische E-Mails im Namen von ELSTER (FinMin)</title>
		<link>https://www.kanzlei-hussung.de/vorsicht-falle-betruegerische-e-mails-im-namen-von-elster-finmin/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[kanzlei.hussung]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 23 Aug 2024 09:56:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.kanzlei-hussung.de/?p=49279</guid>

					<description><![CDATA[<p>Erneut versuchen Betrüger per E-Mail im Namen des Online-Finanzamts ELSTER oder über gefälschte Webseiten mit ELSTER-Bezug an Informationen von Bürgerinnen und Bürgern zu gelangen. Hierauf macht das Thüringer Finanzministerium aufmerksam. Zu den Details: Mit E-Mailadressen wie „elstersportall@t-online.de“ und unter dem Betreff „Infosteuer 2023 Finanzamt“ lotsen sie Bürgerinnen und Bürger auf gefälschte Webseiten mit ELSTER-Bezug. Es [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.kanzlei-hussung.de/vorsicht-falle-betruegerische-e-mails-im-namen-von-elster-finmin/">Vorsicht Falle | Betrügerische E-Mails im Namen von ELSTER (FinMin)</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.kanzlei-hussung.de">Hussung &amp; Partner mbB</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="has-text-align-left"><strong>Erneut versuchen Betrüger per E-Mail im Namen des Online-Finanzamts ELSTER oder über gefälschte Webseiten mit ELSTER-Bezug an Informationen von Bürgerinnen und Bürgern zu gelangen. Hierauf macht das Thüringer Finanzministerium aufmerksam.</strong></p>



<p><strong>Zu den Details:</strong></p>



<p>Mit E-Mailadressen wie „<em><a href="mailto:elstersportall@t-online.de"><strong>elstersportall@t-online.de</strong></a></em>“ und unter dem Betreff „<em>Infosteuer 2023 Finanzamt</em>“ lotsen sie Bürgerinnen und Bürger auf gefälschte Webseiten mit ELSTER-Bezug.</p>



<p>Es ist offensichtlich, dass es sich nicht um offizielle E-Mail-Adressen des ELSTER-Online-Portals handelt, denn diese enden immer auf elster.de und nicht auf den Namen eines freien E-Mailanbieters (z.B. t-online.de). Die offiziellen E-Mailadressen enthalten zudem keine Rechtschreibfehler. Die genannte Beispieladresse ist grammatisch nicht korrekt (die Buchstaben s und l sind zu viel).</p>



<p>Die Betrüger nutzen auch einen E-Mailverteiler (verborgene_empfaenger) zum Versand der E-Mail. Auch daran wird deutlich, dass ein- und derselbe Betrugstext an viele Steuerpflichtige gleichzeitig versendet wird. Offizielle E-Mails über das ELSTER-Portal gehen dagegen immer nur an das individuelle E-Mailpostfach des einzelnen Betroffenen.</p>



<p>In der falschen E-Mail wird den Empfängern erklärt, dass für das Jahr 2023 noch keine Rückzahlung berechnet werden und auf dem Postweg niemand erreicht werden konnte. Es wird darum gebeten, ein Formular unter einer falschen ELSTER-Webseite auszufüllen, damit der Betrag berechnet werden kann. Der Link zu der Webseite steht nicht in Zusammenhang mit der wahren ELSTER-Plattform.</p>



<p>Auf diese Weise versuchen die Betrüger per E-Mail an Anmeldedaten sowie Konto- und/oder Kreditkarteninformationen von Steuerzahlern zu gelangen und / oder Viren bzw. Trojaner auf dem Computer zu installieren.</p>



<p>Die Finanzverwaltung und ELSTER warnen ausdrücklich davor, auf diese Betrugs-E-Mails zu reagieren bzw. die Links in den E-Mails zu öffnen. Die Steuerverwaltung versendet Steuerdaten oder Rechnungen nie in Form eines E-Mail-Anhangs und fordert auch keine persönlichen Informationen per E-Mail an.</p>



<p>Weitere Informationen zu Betrugs-E-Mails erhalten Sie auf der Seite von&nbsp;<a href="https://www.elster.de/eportal/infoseite/sicherheit_(allgemein)"><strong>ELSTER zur IT-Sicherheit</strong></a>.</p>



<p><strong>Hinweis:</strong></p>



<p>Betroffene sollen sich in solchen Fällen an die örtliche Polizeidienststelle wenden.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.kanzlei-hussung.de/vorsicht-falle-betruegerische-e-mails-im-namen-von-elster-finmin/">Vorsicht Falle | Betrügerische E-Mails im Namen von ELSTER (FinMin)</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.kanzlei-hussung.de">Hussung &amp; Partner mbB</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Werbeprämien: Achten sie auf die Freigrenze von 256 €</title>
		<link>https://www.kanzlei-hussung.de/werbepraemien-achten-sie-auf-die-freigrenze-von-256-e/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[kanzlei.hussung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 Aug 2024 10:19:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.kanzlei-hussung.de/?p=49259</guid>

					<description><![CDATA[<p>Banken, Neobroker und andere Finanzdienstleister versuchen, mit gezielten Werbemaßnahmen und attraktiven Angeboten Neukunden zu gewinnen. Besonders beliebt sind Werbeprämien, die als Startguthaben bei Kontoeröffnung gutgeschrieben werden. Neobroker z.B. werben meist mit Gratisaktien bei Neueröffnung eines Depots. Oftmals wird auch die Vermittlung durch einen Bestandskunden, der einen Neukunden anwirbt, honoriert. Nicht selten erhalten Alt- und Neukunde [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.kanzlei-hussung.de/werbepraemien-achten-sie-auf-die-freigrenze-von-256-e/">Werbeprämien: Achten sie auf die Freigrenze von 256 €</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.kanzlei-hussung.de">Hussung &amp; Partner mbB</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Banken, Neobroker und andere Finanzdienstleister versuchen, mit gezielten Werbemaßnahmen und attraktiven Angeboten Neukunden zu gewinnen. Besonders beliebt sind Werbeprämien, die als Startguthaben bei Kontoeröffnung gutgeschrieben werden. Neobroker z.B. werben meist mit Gratisaktien bei Neueröffnung eines Depots. Oftmals wird auch die Vermittlung durch einen Bestandskunden, der einen Neukunden anwirbt, honoriert. Nicht selten erhalten Alt- und Neukunde eine Werbeprämie in Form einer Gutschrift oder Gratisaktien. Dabei gilt zu beachten, dass es sich <strong>bei solchen Werbeprämien um steuerpflichtige sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG handelt</strong>.</p>



<p>Darüber hinaus locken auch Versicherungen mit <strong>Prämien beim Versicherungswechsel</strong>. Empfänger von Werbeprämien sollten sich also nicht wundern, falls das Wohnsitzfinanzamt, durch Kontrollmitteilungen hiervon erfährt.</p>



<p></p>



<p></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.kanzlei-hussung.de/werbepraemien-achten-sie-auf-die-freigrenze-von-256-e/">Werbeprämien: Achten sie auf die Freigrenze von 256 €</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.kanzlei-hussung.de">Hussung &amp; Partner mbB</a>.</p>
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			</item>
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