Durch das „Wachstumschancengesetz“ wurde die Freigrenze beim Betriebsausgabenabzug von Geschenken an Geschäftsfreunde rückwirkend ab dem 1.1.2024 von 35 € auf 50 € erhöht. Diese Anhebung gilt nun parallel bei der Umsatzsteuer für alle Umsätze ab dem 1.1.2024.
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