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Außergewöhnliche Belastung

Kosten der „Abnehmspritze Ozempic“ absetzbar?

Ozempic ist eigentlich ein Medikament für Menschen mit Diabetes Typ 2. Allerdings hat Ozempic eher Schlagzeilen als „Abnehmspritze“ gemacht. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Ozempic nicht, wenn die Spritzen „nur“ gegen Übergewicht verschrieben werden. Allerdings liegen die privat aufgewendeten Kosten für die Medikamente oft zwischen 300 und .400 EUR pro Monat. Und da stellt sich die Frage, ob diese wenigstens steuerlich als außergewöhnliche Belastung (agB) – nach Abzug einer zumutbaren Eigenbelastung – geltend gemacht werden können. Zwar hat das FG Sachsen-Anhalt (18.6.25, 1 K 776/24) einen Abzug der Aufwendungen im Rahmen einer Behandlung gegen Adipositas als agB verneint. Es wurde allerdings die Revision zugelassen. Diese liegt auch bereits beim BFH vor (VI R 12/2S)

„PRAXISTIPP- Betroffene sollten ihre Kosten vorerst steuerlich geltend machen, gegen ablehnende Bescheide Einspruch einlegen und ein Ruhen des Verfahrens beantragen, bis der BFH entschieden hat. Vielleicht wird sich der BFH auch zu Wegovy äußern, für das bereits seit einiger Zeit eine Zulassung zur Behandlung von Adipositas besteht.“

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