Gestaltungsberatung in der Erbschaftsteuer

Wir beraten Sie optimal und passend.

  • Immobilien
  • Testamentsgestaltung
  • Ehegattengüterstandsschaukel

Vermeidung von Erbschaft- und Schenkungsteuer durch sinnvolle Gestaltung

Durch zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten und rechtzeitige Planung können erbschaftsteuerliche Belastungen für die Erben erheblich verringert oder gar ganz vermieden werden. Lebzeitige Übertragungen und sinnvolle Ausnutzung von Freibeträgen können dazu führen, dass das Vermögen in der Familie verbleibt, ohne die Erben mit zu hoher Erbschaftsteuer zu belasten.

Wir beraten Sie bei der Zuwendung des Familienheims unter Ehegatten, Übertragung von Vermögensgegenständen unter Nießbrauchvorbehalt, Abfindungszahlung für den Verzicht von Pflichtteilsansprüchen, steuerfreie Gelegenheitsgeschenke, etc.. Die steuerlichen und rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten sind komplex und hängen wesentlich von den individuellen Verhältnissen ab. Eine steuerliche und rechtliche Beratung ist daher dringend anzuraten.

Beratung in der Erbschaftssteuer

In der erbschaftsteuer- und schenkungsteuerlichen Beratung passieren schnell Fehler, die zu hohen Steuernachzahlungen führen. Hier drohen insbesondere aufgrund der Komplexität der Materie von Steuer-, Gesellschafts- und Zivilrecht immer wieder zahlreiche Fallstricke. Wir beraten Sie bereits im Vorfeld über die Zusammenhänge an den Schnittstellen von Steuer-, Gesellschafts- und Zivilrecht.