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Haushaltsnahe Hilfen und Handwerkerleistungen

Fast jeder nimmt irgendwann für Arbeiten im Privathaushalt die Dienste eines Unternehmens in Anspruch – beispielsweise die Renovierung der Wohnung oder die Hofreinigung.

Diese Nachweise sind erforderlich:

  • Eine Rechnung, in der die begünstigten Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten getrennt vom nicht begünstigten Material ausgewiesen sind, sowie
  • ein Beleg mit der Überweisung auf ein Konto des Empfängers.

Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen

  • 20 % der Arbeitskosten für Renovierungs-, Erhaltungs-und Modernisierungsmaßnahmen sowie Kosten für die Schaffung neuer Wohn- und Nutzflächen nach Fertigstellung und Einzug von max. 6.000 €, sodass der Steuerabzug max. 1.200 € beträgt. Nicht für öffentl. geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen wurden,
  • zu den Handwerkerleistungen können auch die Prüfung der ordnungsgemäßen Funktion einer Anlage und Maßnahmen zur Schadensabwehr zählen (z.B. Dichtigkeitsprüfung eines Abwassersystems, Fahrstuhlprüfung, Blitzschutzanlagen).
  • Regelungen zu Hausanschlusskosten an Ver- u. Entsorgungsleistungen.

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