Aktuelles

Inflationsausgleichsprämie

Arbeitgeber können ihren Beschäftigten noch bis zum 31.12.2024 die sog. Inflationsausgleichprämie in Höhe von maximal 3.000 € steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen. Wichtig ist, dass die Zahlung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird. Die Steuerfreiheit ist im Falle eines Entgeltverzichts oder der Gehaltsumwandlung ausgeschlossen. Die Prämie kann auch in mehreren Raten gezahlt werden.

Rechts- und Steuerberatung aus einer Hand

Hinter den von Ihnen gestellten Aufgaben verbergen sich häufig Probleme aus unterschiedlichen Fachrichtungen. Was sich zunächst als reine juristische oder steuerliche Frage darstellt, entpuppt sich vielfach als fachübergreifendes Problem.
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