Ab 2025 werden Kinderbetreuungskosten zu 100% (anstatt bislang 60%) steuerlich anerkannt, maximal bis zu 4.800€ pro Kind und Jahr. Damit können Familien deutlich mehr steuermindernde Kosten geltend machen, wenn sie Kinder in Betreuung, Tagespflege oder Kindergarten geben. Dieser Vorteil gilt auch für Alleinerziehende und ist ein wichtiger Hebel zur Senkung der Steuerlast für Familien.
Aktuelles

Kinderbetreuungskosten: Volle steuerliche Abzugsfähigkeit ab 2025
Rechts- und Steuerberatung aus einer Hand
Hinter den von Ihnen gestellten Aufgaben verbergen sich häufig Probleme aus unterschiedlichen Fachrichtungen. Was sich zunächst als reine juristische oder steuerliche Frage darstellt, entpuppt sich vielfach als fachübergreifendes Problem.
Als qualifiziertes Team aus allen Fachbereichen erarbeiten wir für Sie auf kurzem Weg maßgeschneiderte Lösungen.